Ordnungswidrigkeit- und Verkehrsstrafrecht

 

Nicht selten ziehen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr z.B. wegen einer

Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Abstandsunterschreitung oder eines

Rotlichtverstoßes teils empfindliche Bußgelder nach sich. Besonders schwerwiegende Verstöße, wie Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, können hingegen auch strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

 

Angesichts der erheblichen Folgen, die eine Verurteilung für Sie haben kann,

man denke nicht zuletzt an die Entziehung der Fahrerlaubnis, empfehlen wir,

sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen, sobald Ihnen eine Ordnungswidrigkeit

oder Straftat zur Last gelegt wird.
Dies gilt gleichsam auch für Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs.

 

Wir übernehmen Ihre Verteidigung und Vertretung in Buß- und Strafverfahren.

 

Als Verteidiger nehmen wir zunächst Einsicht in die Akte der ermittelnden Behörde,

um sodann die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu erörtern, mit dem Ziel,

durch eine bedachte Stellungnahme bereits das Ermittlungsverfahren zu beenden.
Kommt es zur Anklageerhebung und zur Hauptverhandlung vor einem Strafgericht,

bereiten wir mit Ihnen gemeinsam die Verteidigungsstrategie vor. Gleichsam werden wir dafür Sorge tragen, dass während des Prozesses Ihre Rechte ausgeschöpft und konsequent und erfolgreich durchgesetzt werden.

 

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Bergermann
Rufen Sie uns an unter (02102) 7398631 oder schreiben Sie eine Email an
bergermann@rechtsanwaelte-ratingen.de